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Digitalisierung der Schulen

Mit dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ unterstützen der Bund und die Länder mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro den digitalen Umbau der Schulen mit digitaler Netzwerkinfrastruktur, digitaler Ausstattung der Klassenzimmer und mobilen Endgeräten.

Neu: Seit November 2020 ist der Digitalpakt um die Förderungsmöglichkeit von Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Schulträgern angestellten IT-Administratoren erweitert worden (Details hierzu).

Wir begleiten Sie in Ihre
digitale Zukunft …

Unsere erfahrenen Projektleiter stehen Ihnen von der Analyse,
über den Antrag bis zur Umsetzung und Inbetriebnahme
Ihrer digitalen Fördermaßnahme zur Seite.

… Und bieten Ihnen
diese Unterstützung:

(für mehr Details klicken Sie bitte auf die einzelnen Schritte)

Analyse & Status Quo

  • Vorhandene Netzwerkinfrastruktur der Schule
  • Digitale Lernumgebung und Medien
  • Sichtung existierender Dokumente:
    • Investitionsplanung
    • Pädagogisches Konzept
    • Raumkonzept
    • Ausstattungsplanung
    • Betriebs‑, Support- und Wartungskonzept
    • Datensicherheit und ‑schutz

Beantragung & Ausschreibung

  • Projekt-Investitionsplanung
  • Medienkonzept-Erstellung 
    • WLAN-Ausleuchtung und Bandbreitenprüfung
    • Ausstattungsplanung (Hardware und Software)
    • Elektrotechnische Planung einer zukunftsweisenden Schulhausverkabelung
    • Fortbildungskonzept für die Lehrkräfte
    • Erstellung eines Support- und Wartungskonzepts
  • Vorbereitung Dokumente Fördermittel
  • Kommunikation (Träger, Lehrer, Eltern, Schüler)
  • Erstellung der Vergabeunterlagen inkl. Leistungsbeschreibung
  • Durchführung der Ausschreibung
  • Vergabevorschlag nach der Auswertung der Ausschreibung

Umsetzung & Einführung

  • Koordinieren der Auftragsausführung und Inbetriebnahme der beauftragten Infrastruktur und Leistungen bis zur Abnahme
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Betrieb & Support (Hard- und Software)
  • Controlling 
  • Auftragsausführung bis zur Abnahme

Wir beraten und begleiten Schulen und Schulträger bei ihren Digitalisierungsvorhaben und schreiben gemäß der Förderrichtlinien folgender Länder aus:

 

Ihre Schule/Ihr Schulträger befindet sich in einem anderen Bundesland? Nehmen Sie trotzdem gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir empfehlen Ihnen gerne einen unserer Netzwerkpartner.

Welche Leistungen sind förderfähig?

Durch den DigitalPakt Schule sind folgende Leistungen im Rahmen der Digitalisierung
förderungsfähig (klicken Sie auf die Kacheln um mehr Informationen zu erhalten):

Endgeräte

Bildschirm, Fernseher, Monitor, Displays, Dokumentenkamera, Digitalkamera, 360° Kamera, Drucker, Schulgebundene Notebooks, Tablets, Laptops, Tabletkoffer, Laptopwagen, Lautsprecher u.v.m.

Server / Cloud

Server, Backup Server, Medien Server (für die Steuerung von Interaktionsgeräte oder z.B. als Lizenzen für die Steuerung i.S. des Devicemanagements), Serverraum-Belüftung, notw. Baumaßnahmen

IT-Infrastruktur / professionelle Netzwerkverkabelung

Verkabelung, Vernetzung, Belüftung des Server-Raums, sowie Baumaßnahmen
( = investive Begleitmaßnahmen) zur Installation der geförderten Komponenten, Wiederherstellen des Ausgangszustands nach Einbau von geförderten Komponenten, Folgearbeiten

NEU!IT-Administratoren und Fachkräfte

Durch die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ sind nun auch Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Schulträgern angestellten IT-Administratoren in Höhe von bis zu € 10.000, einmalig pro Fachkraft förderfähig

Präsentationstechnik

Beamer, Interaktive Tafel, Lautsprecher (in Verbindung mit Präsentationstechnik) für den Einsatz im Unterricht

WLAN-Ausleuchtung

Ethernet Switch, Router, Funkverbindungen, WLAN-AccessPoints, WLAN-Controller, WLAN Ausleuchtung, Wireless Display Technologien (Airplay)

Betrieb und Wartung

Notwendige Lizenzen und Dienstleistungskosten (z.B. für IT-Firmen zur Installation und Integration zuwendungsfähiger Hardware und Software)

Software / Lizenzen

Betriebssysteme und Steuerungssoftware, Mobile Device Management-Lösungen, (reine Anwendungssoftware wie MS Office, Stundenplaner, etc. ist grundsätzlich nicht zuwendungsfähig!)

Sicherheit und Datenschutz

Die externe Beratung zur Konzeption von Sicherheit und Datenschutz, wie z.B. die Netzwerkplanung, WLAN und die technische Ausstattung ist zuwendungsfähig

Fortbildung der Lehrkräfte

Die bedarfsgerechte Fortbildungspla-nung der Lehrkräfte ist eine Antrags-voraussetzung im DigitalPakt, jedoch ist sie nicht förderungsfähig. Das BMBF unterstützt die Länder mit der “Qualitätsoffensive Lehrerbildung” darin, ihre Lehrkräfte für den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Unterricht fit zu machen.

Lernplattform

Nicht zuwendungsfähig.

Beratung und Entlastung bei der Umsetzung

Die externe Beratung zur Konzeption von Sicherheit und Datenschutz, wie z.B. die Netzwerkplanung, WLAN und die technische Ausstattung ist zuwendungsfähig. Die externe Beratung zur Erstellung des MEP (Medienentwicklungsplans) ist nicht zuwendungsfähig.

Wie können wir Sie bei der Digitalisierung Ihrer Schule unterstützen?

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Wo stehen Sie bei der
Digitalisierung Ihrer Schule?

Welche Voraussetzungen für die Beantragung von Digitalisierungsmaßnahmen müssen erfüllt werden?

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Zuwendungen genehmigt zu bekommen, regelt jedes Bundesland in einer sogenannten Förderrichtlinie selbst.

Alle Schulen müssen über ein Medienbildungskonzept (MBK) verfügen und die Beschaffungen, für welche Fördermittel abgerufen werden, müssen im Rahmen des Vergaberechts erfolgen.

Aus diesem Grund sind im DigitalPakt auch Planungs- sowie Beratungsmaßnahmen förderfähig, sofern sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen stehen und wirtschaftlich vernünftig sind.

MEDIENBILDUNGSKONZEPT (MBK)

Erfahren Sie hier mehr über das Medienbildungskonzept für Ihre Schule(n). Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder förderkonformen Weiterentwicklung für alle Schulformen.

VERGABERECHT

Informieren Sie sich hier umfassend über das
Vergaberecht und erfahren Sie welches Vergabeverfahren Sie bei Ihrer geplanten Beschaffung anwenden müssen.

Organisatorische Voraussetzungen

  • Bestätigung des Schulträgers, dass der Betrieb und IT-Support gesichert sind
  • Vorlage eines Medienentwicklungsplans (MEP)
    • Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung
    • Pädagogisch technisches Einsatzkonzept (PTE)
    • bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte

Technische Voraussetzungen

  • Vorhandene IT-Infrastruktur
    • Hardware (Server, Rechenzentren, PCs, Router, Switches und weitere Geräte)
    • Software (Anwendungen (wie Webserver), Content Management-Systeme sowie Betriebssysteme)
    • Netzwerk (Internetverbindung, Netzwerkaktivierung, Firewalls und Sicherheit
      sowie der Hardware (wie Router, Switches und professionelle IT-Verkabelung)

Welche Schulplattform
passt zu Ihnen?

Um die Digitalisierungsmaßnahmen effizient miteinander zu verzahnen, gibt es verschiedene Schulplattformen als Lösung.

Als Beispiel hierfür präsentieren wir nebenstehend „Securon for Schools“ von Fujitsu.

Wir beraten Sie gerne dabei und helfen Ihnen bei der Auswahl der für Sie geeigneten Schulplattform.

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LEISTUNGSBAUSTEINE ZUR
DIGITALISIERUNG DER SCHULEN

Baustein 1

IST-ANALYSE & BERATUNG

Schaffung einer belastbaren
Ausgangsposition

  • Analyse der Ausgangsposition der Schule / des Schulträgers
  • Sichtung vorhandener digitaler Netzwerkinfrastruktur
  • Erfassung der digitalen Lernumgebung und ‑Medien
  • Sichtung der existierenden Dokumente hinsichtlich:
    • Investitionsplanung
    • Pädagogisches Konzept der Schule
    • Raumkonzept
    • Ausstattungsplanung
    • Betriebs‑, Support- und Wartungskonzept
    • Datensicherheit und Datenschutz

  • Ist-Stand zur Digitalisierung
    Ihrer Schule
  • Handlungsempfehlung

Baustein 2

PROJEKTPLANUNG

Vorbereitung / Begleitung der Antragstellung

  • Projekt-Investitionsplanung
  • Medienkonzept-Erstellung
    • WLAN-Ausleuchtung und Bandbreitenprüfung
    • Ausstattungsplanung (Hardware und Software)
    • Elektrotechnische Planung einer zukunftsweisenden Schulhausverkabelung
    • Fortbildungskonzept für die Lehrkräfte
    • Erstellung eines Support- und Wartungskonzepts
  • Vorbereitung Dokumente Fördermittel
  • Kommunikation (Träger, Lehrer, Eltern, Schüler)

  • Medienkonzept (Schule) bzw. Medienentwicklungsplan MEP (Schulträger)
  • Antragsdokumente

Baustein 3

UMSETZUNG & PROJEKTKOORDINATION

Implementierung der Digitalisierungsmaßnahmen

  • Erstellung der Vergabeunterlagen inkl. Leistungsbeschreibung
  • Durchführung der Ausschreibung
  • Vergabevorschlag nach der Auswertung der Ausschreibung
  • Koordinierung der Auftragsausführung und der Inbetriebnahme der beauftragten Infrastruktur und Leistungen bis zur Abnahme
  • Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen
  • Betrieb & Support (Hard- und Software)
  • Controlling
  • Auftragsausführung bis zur Abnahme

  • Vergabevorschlag zur Beauftragung
  • Übergabe und Abnahme der Digitalisierungsmaßnahmen in den Schulbetrieb
  • Abschlussdokumentation

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN / FAQ

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fördermittel beantragen zu können?

Alle Schulen müssen über ein Medienkonzept verfügen und die Beschaffungen, für welche Fördermittel abgerufen werden, müssen im Rahmen des Vergaberechts erfolgen.

Was kostet die Beratung?

Die Erstberatung ist kostenfrei und dient der Analyse, welche Maßnahmen bestehen und welche sinnvoll und möglich wären.

Die Kosten für die folgenden Schritte werden entsprechend dem notwendigen Aufwand bzw. der beschlossenen und beauftragten Digitalisierungsmaßnahmen abgerechnet. Ein Angebot hierfür erstellen wir Ihnen gerne.

Bei welchen Aufgaben entlastet mich die MLU Matthias Leimpek Unternehmensberatung?

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, der Planung, bei der Vorauswahl der Digitalisierungsmaßnahmen über die Ausschreibung der genehmigten Einzelleistungen, bis hin zur Umsetzung, Inbetriebnahme und Abnahme der Digitalisierungsmaßnahmen.

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