Mit dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ unterstützen der Bund und die Länder mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro den digitalen Umbau der Schulen mit digitaler Netzwerkinfrastruktur, digitaler Ausstattung der Klassenzimmer und mobilen Endgeräten.
Neu: Seit November 2020 ist der Digitalpakt um die Förderungsmöglichkeit von Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Schulträgern angestellten IT-Administratoren erweitert worden (Details hierzu).
(für mehr Details klicken Sie bitte auf die einzelnen Schritte)
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Wir beraten und begleiten Schulen und Schulträger bei ihren Digitalisierungsvorhaben und schreiben gemäß der Förderrichtlinien folgender Länder aus:
Ihre Schule/Ihr Schulträger befindet sich in einem anderen Bundesland? Nehmen Sie trotzdem gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir empfehlen Ihnen gerne einen unserer Netzwerkpartner.
Durch den DigitalPakt Schule sind folgende Leistungen im Rahmen der Digitalisierung
förderungsfähig (klicken Sie auf die Kacheln um mehr Informationen zu erhalten):
Bildschirm, Fernseher, Monitor, Displays, Dokumentenkamera, Digitalkamera, 360° Kamera, Drucker, Schulgebundene Notebooks, Tablets, Laptops, Tabletkoffer, Laptopwagen, Lautsprecher u.v.m.
Server, Backup Server, Medien Server (für die Steuerung von Interaktionsgeräte oder z.B. als Lizenzen für die Steuerung i.S. des Devicemanagements), Serverraum-Belüftung, notw. Baumaßnahmen
Verkabelung, Vernetzung, Belüftung des Server-Raums, sowie Baumaßnahmen
( = investive Begleitmaßnahmen) zur Installation der geförderten Komponenten, Wiederherstellen des Ausgangszustands nach Einbau von geförderten Komponenten, Folgearbeiten
Durch die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ sind nun auch Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Schulträgern angestellten IT-Administratoren in Höhe von bis zu € 10.000, einmalig pro Fachkraft förderfähig
Beamer, Interaktive Tafel, Lautsprecher (in Verbindung mit Präsentationstechnik) für den Einsatz im Unterricht
Ethernet Switch, Router, Funkverbindungen, WLAN-AccessPoints, WLAN-Controller, WLAN Ausleuchtung, Wireless Display Technologien (Airplay)
Notwendige Lizenzen und Dienstleistungskosten (z.B. für IT-Firmen zur Installation und Integration zuwendungsfähiger Hardware und Software)
Betriebssysteme und Steuerungssoftware, Mobile Device Management-Lösungen, (reine Anwendungssoftware wie MS Office, Stundenplaner, etc. ist grundsätzlich nicht zuwendungsfähig!)
Die externe Beratung zur Konzeption von Sicherheit und Datenschutz, wie z.B. die Netzwerkplanung, WLAN und die technische Ausstattung ist zuwendungsfähig
Die bedarfsgerechte Fortbildungspla-nung der Lehrkräfte ist eine Antrags-voraussetzung im DigitalPakt, jedoch ist sie nicht förderungsfähig. Das BMBF unterstützt die Länder mit der “Qualitätsoffensive Lehrerbildung” darin, ihre Lehrkräfte für den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Unterricht fit zu machen.
Nicht zuwendungsfähig.
Die externe Beratung zur Konzeption von Sicherheit und Datenschutz, wie z.B. die Netzwerkplanung, WLAN und die technische Ausstattung ist zuwendungsfähig. Die externe Beratung zur Erstellung des MEP (Medienentwicklungsplans) ist nicht zuwendungsfähig.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Welche Voraussetzungen für die Beantragung von Digitalisierungsmaßnahmen müssen erfüllt werden?
Erfahren Sie hier mehr über das Medienbildungskonzept für Ihre Schule(n). Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder förderkonformen Weiterentwicklung für alle Schulformen.
Informieren Sie sich hier umfassend über das
Vergaberecht und erfahren Sie welches Vergabeverfahren Sie bei Ihrer geplanten Beschaffung anwenden müssen.
Um die Digitalisierungsmaßnahmen effizient miteinander zu verzahnen, gibt es verschiedene Schulplattformen als Lösung.
Als Beispiel hierfür präsentieren wir nebenstehend „Securon for Schools“ von Fujitsu.
Wir beraten Sie gerne dabei und helfen Ihnen bei der Auswahl der für Sie geeigneten Schulplattform.
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IST-ANALYSE & BERATUNG
Schaffung einer belastbaren
Ausgangsposition
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PROJEKTPLANUNG
Vorbereitung / Begleitung der Antragstellung
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UMSETZUNG & PROJEKTKOORDINATION
Implementierung der Digitalisierungsmaßnahmen
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Alle Schulen müssen über ein Medienkonzept verfügen und die Beschaffungen, für welche Fördermittel abgerufen werden, müssen im Rahmen des Vergaberechts erfolgen.
Die Erstberatung ist kostenfrei und dient der Analyse, welche Maßnahmen bestehen und welche sinnvoll und möglich wären.
Die Kosten für die folgenden Schritte werden entsprechend dem notwendigen Aufwand bzw. der beschlossenen und beauftragten Digitalisierungsmaßnahmen abgerechnet. Ein Angebot hierfür erstellen wir Ihnen gerne.
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, der Planung, bei der Vorauswahl der Digitalisierungsmaßnahmen über die Ausschreibung der genehmigten Einzelleistungen, bis hin zur Umsetzung, Inbetriebnahme und Abnahme der Digitalisierungsmaßnahmen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns!
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